Hier finden Sie die aktuellen Regelungen ab 1. März 2023.
Die gesetzlichen Coronaschutz-Regelungen sehen Erleichterungen der Maßnahmen ab dem 1. März 2023 vor:
- Für unsere stationären Patienten endet die Maskenpflicht. Eine Testung findet vor der Aufnahme statt.
- Unsere ambulanten Patienten sind weiterhin verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen, benötigen aber keinen Testnachweis mehr.
- Die Besucher müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen, benötigen aber auch keinen Testnachweis mehr zum Einlass. Pro Patient sind maximal 2 Besucher möglich.
- Die Besuchszeit von 14 Uhr bis 17 Uhr bleibt bestehen.
- Auf der Intermediate Care Station (T 05281/99 18 35) und auf der Intensivstation (T 05281 / 99 18 30) sind Besuche nur und nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung möglich.